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Heizen wird zum Luxus - titelte die Bild-Zeitung vor kurzem PDF Drucken E-Mail
Montag, den 05. Dezember 2011 um 13:23 Uhr

Heizen wird zum Luxus - titelte die Bild-Zeitung vor kurzem

Tatsächlich können sich viele Menschen eine warme Wohnung nicht mehr leisten. Die Preissteigerungen bei Öl, Gas und Fernwärme seien kaum noch zu verkraften, sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Den Mietern drohen nun drastische Nachzahlungen.

 Dem kann man entgegenwirken, wenn man das Fenster nicht den ganzen Tag auf Kipp Stehen läßt, sondern mehrmals am Tag, für ca. 10min., durchlüftet und die Heizung in der Zeit herunterdreht.

Heizkörper sollten auch nicht verkleidet oder verstellt werde, wie z.B. mit Gardinen dadurch können die Heizkörper die Wärme nicht optimal abgeben.Über Nacht sollten
Fensterläden und Rolladen über Nacht geschlossen werden um die Wärme im Raum zu halten. Es sollten auch nur einzelne Räume geheizt werden, am besten in denen man sich am meisten aufhält. Flure können ruhig eine Temperatur von 18 Grad haben, wenn man diese mitheizt, wird es teuer.
Im Schlafzimmer reicht auch eine Temperatur von rund 18 Grad, darunter ist nicht ratsam, da sich Schimmel bilden kann.

(Quelle:Spiegel-online)



 
Weniger Fixkosten beim Immobilienkauf PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 22. März 2011 um 10:12 Uhr

 Weniger Fixkosten beim Immobilienkauf

Wer eine Immobilie kauft, muss nicht nur den eigentlichen Kaufpreis aufbringen, sondern etwa 10 Prozent mehr. Denn neben dem Verkäufer wollen noch weitere Beteiligte Geld sehen: der Makler, der Notar und das Finanzamt. Doch es gibt ein paar einfache und legale Tricks, wie man diese unumgänglichen Kosten spürbar senken kann.

  • Wird ein Sachverständiger benötigt, sollte man sich nicht scheuen, das Thema Honorar anzusprechen. Es ist nämlich durchaus verhandelbar. Schnell sind hier ein paar Hundert Euro gewonnen.
  • Erwirbt man eine Immobilie, die auch Einrichtungsgegenstände enthält – z.B. Küche, Möbel, Bar, Partyraum-Einrichtung, Gartenhaus, Pflanzen, Satellitenantenne, Freiluft-Kinderspielgeräte, Werkzeug, Öltank u.v.a.m. – sollte man diese in einem gesonderten Kaufvertrag erfassen. Sie werden staunen, welche Summe da schnell zusammenkommt. Und genau auf diese müssen Sie dann keine Makler-Courage, Notarhonorar, Grunderwerbssteuer sowie Grundbuchamt-Gebühren zahlen.
  • Kauft man ein Grundstück, das noch nicht erschlossen ist, sollte das auch unbedingt im Kaufvertrag erwähnt werden. Man spart dann nämlich bei den später anfallenden Erschließungskosten die anteilige Grunderwerbssteuer. Man kann sich hierbei auf ein höchstrichterliches Urteil stützen: Bundesfinanzhof Az II R 39/99.
  • Wo man beim Architekten über das Honorar offen verhandeln kann, ist das beim Notar sinnlos. Der hält sich nämlich strikt an seine Gebührenordnung. Und dennoch geht was. Neben der Trennung von Immobilie und Einrichtung kann man bei den Notarkosten noch mehr sparen:
  • Falls Bonität und Seriosität des Verkäufers gut sind, kann man auf die so genannte Auflassungsvormerkung verzichten, was zudem auch einen kleinen Zeitvorteil bringt.
  • Beim Notartermin wird fast automatisch die Einrichtung eines Notaranderkontos veranlasst. Unter gewissen Voraussetzungen ist das aber entbehrlich. Nämlich dann, wenn keine Grundschuld zu Lasten des Verkäufers im Grundbuch eingetragen ist. Eine einfache Notarbestätigung tut’s dann auch und die ist bei einem Kaufpreis von beispielsweise 250.000 Euro über 500 Euro günstiger als die Gebühren für das Notaranderkonto.
  • Aber selbst, wenn ein Notaranderkonto unvermeidlich ist, sollte man sich unbedingt gegen die betreffende Gebühr wehren. Das Anderkonto wird nämlich dann benötigt, wenn auf der zu erwerbenden Immobilie eine Grundschuld zu Lasten des Verkäufers eingetragen ist, die mit der Zahlung des Kaufpreises beglichen werden soll. Die Kontoeinrichtung ist also in der finanziellen Situation des Verkäufers begründet. Warum sollte dann der Käufer die Gebühren tragen? Mit einem entsprechenden Passus im Kaufvertrag kann man das leicht regeln.

 (Quelle:Jeden Tag reicher)



 
smava bietet ab sofort Umschuldungen an PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 08:22 Uhr

smava.de - Kredite von Mensch zu Mensch

Der Online-Kreditmarkplatz smava bietet ab sofort    auch Umschuldungen an. Dadurch wird es Ihnen
als Kunden schon während der Anmeldung er- möglicht, die Ablöse der bestehender Schulden einzuleiten.

Welche Vorteile haben Sie dadurch?

1.) Sie als Kreditnehmer haben höher Chancen ein
    
Kreditangebot zu erhalten.

2.) Bestehende Kredite beeinflussen die Kredit-
       würdigkeit bei der Schufa nicht negativ

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     Finanzierung erzielt werden

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     ab, so dass ihm kein Aufwand entsteht

 

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Gesetzesänderung PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 01. Juli 2009 um 07:00 Uhr

 

Seit heute beträgt der gesetzliche Mindestschutz für Einlagen privater Bankkunden  50.000 Euro. Er wurde
von 20.000 Euro auf 50.000 Euro heraufgesetzt.

Ab 2011 gilt sogar eine Einlagensicherung von 100.000 Euro. Gesetzlich ist festgelegt, dass das Geld spätestens nach 30 Tagen ausgezahlt werden muss.

Die Verlustbeteiligung des Bankkunden von 10% der Einlagen wurde vom Gesetzgeber abgeschafft. Das neue Gesetz gilt für Girokonten, Banksparpläne, Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten und Bausparverträge.

In diesem Zusammenhang wäre zu raten, grundsätzlich nur zu Kreditinstituten die sich dem deutschen Einlagensicherungssystem angeschlossen haben zu gehen. Eine Liste aller Banken die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angehören, finden Sie unter diesem Link:
http://www.edb-banken.de/uebersicht-zugewiesener-institute.asp


 
Jetzt noch schneller zum Kredit! PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 02. Juni 2009 um 00:00 Uhr

Durch eine interne Optimierung der Geschäftabläufe können ab sofort bei Bon-Kredit die Kreditangebote noch schneller als bisher erfolgen.
Das heisst für Sie als Kunde, das Ihre Kreditzusage jetzt noch schneller bei Ihnen auf dem Tisch liegt  und Sie Ihr lang- ersehntes Auto, Ihre Reise oder Ihre neuen Möbel endlich kaufen können.

Warum erst lange Wege zur Bank unternehmen, wenn es auch bequem vom Schreibtisch geht?

Testen Sie gleich wie schnell Ihr Kreditangebot von Bon-Kredit bei Ihnen ist.

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So entgehen Sie der Abgeltungssteuer PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 22. März 2011 um 13:20 Uhr

So entgehen Sie der Abgeltungssteuer

Seit 2009 müssen hierzulande auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne 25% Abgeltungssteuer gezahlt werden (durch Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer sind es sogar fast 28%). Sie ist eine Quellensteuer, weil an der Quelle, besteuert wird, d.h. das Finanzinstitut, meist die kontoführende Bank, behält die Steuer gleich ein und leitet sie an den Fiskus weiter. Dass davon durch den Sparerfreibetrag 801 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepaaren 1.602 Euro) steuerfrei bleiben, ist allgemein bekannt (der sog. Freistellungsauftrag verhindert, dass die Abgeltungssteuer von vornherein einbehalten und abgeführt wird). Weniger bekannt sind folgende Steuersparmöglichkeiten: 

Weitaus weniger bekannt ist der Umgang mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung. Auch sie erfüllt den Zweck der Steuerbefreiung, und das sogar unabhängig vom Sparerpauschbetrag.

Eine NV-Bescheinigung kann jeder vom seinem Finanzamt anfordern, dessen Einkünfte zu gering sind, so dass sie nicht besteuert werden – meistens ist das bei Rentnern und Studenten der Fall. Aber auch minderjährige Kinder und Enkelkinder mit eigenen Konten können Nutznießer sein.

Hat der Steuerpflichtige mehrere (Spar-, Tagesgeld- und Festgeld-)Konten bei verschiedenen Banken, braucht er auch für jedes Institut ein separates Formular.

Wichtig:
Die NV-Bescheinigung gilt grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Vorlage, also niemals rückwirkend! Darum sollte man sie sich so schnell wie möglich besorgen. Sie muss aber nicht jedes Jahr erneuert werden, sondern ist 3 Jahre gültig, es sei denn, die Besteuerungsgrundlagen ändern sich, so dass eine Steuerpflicht entsteht. Der Steuerpflichtige muss dies seinem Finanzamt mitteilen.

(Quelle:Jeden Tag reicher)



 
EC-Karte geklaut, was nun? PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 11. August 2010 um 00:00 Uhr

Mit ihrer PIN und EC-Karte können Sie an allen Geldautomaten im europäischen Raum Geld abheben. Was aber passiert wenn Ihre EC-Karte geklaut wird?

Geht Ihnen Ihre Karte verloren oder wird Ihnen geklaut, haften Sie nicht für Abhebungen, sobald Sie die Karte gesperrt haben, das geht unter dem zentralen Sperrnotruf 116 116 bzw. aus dem Ausland +49 116 116

Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Dieb oder Finder der Karte damit zum Geldautomaten geht und auf Anhieb die richtige PIN eingibt. Dann darf die Bank davon ausgehen, dass der Karteninhaber diese Geheimzahl auf der Karte notiert hat oder die Notiz zusammen mit der Karte aufbewahrt hat. Das heißt: In solchen Fällen gilt die Direkteingabe der PIN als Anscheinsbeweis für grob fahrlässiges Verhalten, und die Bank muss dem Karteninhaber den Schaden NICHT ersetzen.

Halten sie sich also an folgende Sicherheitsregeln:


  • Stellen sie sicher, dass niemand ihre PIN bei der Eingabe ausspähen kann


  • Brechen Sie bei der kleinsten Unregelmäßigkeit den Abhebevorgang ab, etwa wenn der Automat Sie zur nochmaligen Eingabe auffordert.


  • Decken Sie die Tastatur auch immer mit dem Portemonnaie oder der freien Hand ab, während Sie die PIN eingeben


  • Wenn Sie Ihre Karte zum Türöffnen einsetzen müssen, etwa wenn die Tür zum Geldautomaten geschlossen ist, nehmen Sie zum Türöffnen die Kreditkarte und zum abheben die EC-arte, oder umgedreht. Dadurch verhindern Sie, dass die PIN auf der EC-Karte bei einem manipulierten Türöffner ausgelesen wird. In diesem Fall kann der Täter nichts mit ihrer PIN anfangen.

 

Mit diesen Sicherheitsvorkehrungen minimieren Sie die Gefahr, Opfer eines Diebstahls oder Betrugs zu werden.



 
Melden Sie sich zu meinem Newsletter an! PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 06. September 2009 um 10:00 Uhr

Ihr Vorteil: 

Sie profitieren von meinem Insiderwissen im
Bereich Kredit, Darlehen und Versicherungen.


In regelmäßigen Abständen bekommen Sie von mir wertvolle Tipps und Tricks.

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Jetzt Neu! Die Kreditkarte mit Kredit! PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 04. Juni 2009 um 10:17 Uhr

Schneller zum Kredit

 Endlich ist sie da!

 Die Kreditkarte die
Ihnen Kredit
 gibt und das ohne Jahres-
 gebühr
.
 Sie kaufen mit dieser Karte ein
 und Ihr Einkauf  wird nicht wie 
 gewohnt an einem bestimmten Tag komplett von Ihrem Girokonto abgebucht, nein, Sie können Ihre Einkäufe bequem in kleinen Raten abbezahlen.

   Ihre Vorteile:

   -Keine Jahresgebühr
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    (bonitätsabhängig)
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    kleinen Raten ab 20,- EUR pro Monat
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Sparen Sie Zinsen! PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 06. Mai 2009 um 10:00 Uhr

Wie?

Mit Ihrem Bankkonto!

Wenn Sie Ihr Konto zeitweise überziehen müssen, weil z.B. am Ende des Monats alle Abbuchungen gleichzeitig getätigt werden und Ihr Gehalt erst am nächsten oder übernächsten Tag auf Ihr Konto gebucht wird, kann es schon mal eng werden, gut wer da über einen Überziehungskredit oder Dispokredit verfügt, damit die Abbuchungen von der Bank nicht wieder zurück gebucht werden. Das kann dann teuer werden, weil für jede Rückbuchung enorme Kosten, je nach Bank bis zu 20 Euro fällig werden. Ein von der Bank genehmigter Dispokredit schlägt auf Ihrem Konto mit bis zu 12% Zinsen zu Buche.

Auch wer über keinen Dispokredit verfügt und sein Konto trotzdem ungenehmigt überzieht, muss erhebliche Überziehungszinsen, im schlimmsten Falle, bis zu 20% bezahlen. Mit der Zeit wird das ein erhebliches Sümmchen, was sich da ansammelt.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sehen, dass Sie Ihr Konto schnellstmöglich wieder ins Plus bekommen. Sollte es doch einmal notwendig werden das Sie ihr Konto überziehen müssen, dann handeln Sie vorher mit Ihrer Bank einen erweiterten Verfügungsrahmen, also einen höheren Dispokredit, aus. Das ist immer noch günstiger und die Bank verdient auch noch genug mit einem genehmigten Dispokredit.

 

 
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