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Mittwoch, den 01. Juli 2009 um 07:00 Uhr

 

Seit heute beträgt der gesetzliche Mindestschutz für Einlagen privater Bankkunden  50.000 Euro. Er wurde
von 20.000 Euro auf 50.000 Euro heraufgesetzt.

Ab 2011 gilt sogar eine Einlagensicherung von 100.000 Euro. Gesetzlich ist festgelegt, dass das Geld spätestens nach 30 Tagen ausgezahlt werden muss.

Die Verlustbeteiligung des Bankkunden von 10% der Einlagen wurde vom Gesetzgeber abgeschafft. Das neue Gesetz gilt für Girokonten, Banksparpläne, Sparbücher, Tages- und Festgeldkonten und Bausparverträge.

In diesem Zusammenhang wäre zu raten, grundsätzlich nur zu Kreditinstituten die sich dem deutschen Einlagensicherungssystem angeschlossen haben zu gehen. Eine Liste aller Banken die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken angehören, finden Sie unter diesem Link:
http://www.edb-banken.de/uebersicht-zugewiesener-institute.asp


 
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