Mit ihrer PIN und EC-Karte können Sie an allen Geldautomaten im europäischen Raum Geld abheben. Was aber passiert wenn Ihre EC-Karte geklaut wird?
Geht Ihnen Ihre Karte verloren oder wird Ihnen geklaut, haften Sie nicht für Abhebungen, sobald Sie die Karte gesperrt haben, das geht unter dem zentralen Sperrnotruf 116 116 bzw. aus dem Ausland +49 116 116
Jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Dieb oder Finder der Karte damit zum Geldautomaten geht und auf Anhieb die richtige PIN eingibt. Dann darf die Bank davon ausgehen, dass der Karteninhaber diese Geheimzahl auf der Karte notiert hat oder die Notiz zusammen mit der Karte aufbewahrt hat. Das heißt: In solchen Fällen gilt die Direkteingabe der PIN als Anscheinsbeweis für grob fahrlässiges Verhalten, und die Bank muss dem Karteninhaber den Schaden NICHT ersetzen.
Halten sie sich also an folgende Sicherheitsregeln:
Stellen sie sicher, dass niemand ihre PIN bei der Eingabe ausspähen kann
Brechen Sie bei der kleinsten Unregelmäßigkeit den Abhebevorgang ab, etwa wenn der Automat Sie zur nochmaligen Eingabe auffordert.
Decken Sie die Tastatur auch immer mit dem Portemonnaie oder der freien Hand ab, während Sie die PIN eingeben
Wenn Sie Ihre Karte zum Türöffnen einsetzen müssen, etwa wenn die Tür zum Geldautomaten geschlossen ist, nehmen Sie zum Türöffnen die Kreditkarte und zum abheben die EC-arte, oder umgedreht. Dadurch verhindern Sie, dass die PIN auf der EC-Karte bei einem manipulierten Türöffner ausgelesen wird. In diesem Fall kann der Täter nichts mit ihrer PIN anfangen.
Mit diesen Sicherheitsvorkehrungen minimieren Sie die Gefahr, Opfer eines Diebstahls oder Betrugs zu werden.