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Dienstag, den 22. März 2011 um 10:12 Uhr |
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Weniger Fixkosten beim Immobilienkauf
Wer eine Immobilie kauft, muss nicht
nur den eigentlichen Kaufpreis aufbringen, sondern etwa 10 Prozent mehr. Denn
neben dem Verkäufer wollen noch weitere Beteiligte Geld sehen: der Makler, der
Notar und das Finanzamt. Doch es gibt ein paar einfache und legale Tricks, wie
man diese unumgänglichen Kosten spürbar senken kann.
- Wird ein Sachverständiger benötigt, sollte man
sich nicht scheuen, das Thema Honorar anzusprechen. Es ist nämlich
durchaus verhandelbar. Schnell sind hier ein paar Hundert Euro gewonnen.
- Erwirbt man eine Immobilie, die auch
Einrichtungsgegenstände enthält – z.B. Küche, Möbel, Bar,
Partyraum-Einrichtung, Gartenhaus, Pflanzen, Satellitenantenne,
Freiluft-Kinderspielgeräte, Werkzeug, Öltank u.v.a.m. – sollte man diese
in einem gesonderten Kaufvertrag erfassen. Sie werden staunen, welche
Summe da schnell zusammenkommt. Und genau auf diese müssen Sie dann keine
Makler-Courage, Notarhonorar, Grunderwerbssteuer sowie
Grundbuchamt-Gebühren zahlen.
- Kauft man ein Grundstück, das noch nicht
erschlossen ist, sollte das auch unbedingt im Kaufvertrag erwähnt werden.
Man spart dann nämlich bei den später anfallenden Erschließungskosten die
anteilige Grunderwerbssteuer. Man kann sich hierbei auf ein
höchstrichterliches Urteil stützen: Bundesfinanzhof Az II R 39/99.
- Wo man beim Architekten über das Honorar offen
verhandeln kann, ist das beim Notar sinnlos. Der hält sich nämlich strikt
an seine Gebührenordnung. Und dennoch geht was. Neben der Trennung von
Immobilie und Einrichtung kann man bei den Notarkosten noch mehr sparen:
- Falls Bonität und Seriosität des Verkäufers gut
sind, kann man auf die so genannte Auflassungsvormerkung verzichten, was
zudem auch einen kleinen Zeitvorteil bringt.
- Beim Notartermin wird fast automatisch die
Einrichtung eines Notaranderkontos veranlasst. Unter gewissen Voraussetzungen
ist das aber entbehrlich. Nämlich dann, wenn keine Grundschuld zu Lasten
des Verkäufers im Grundbuch eingetragen ist. Eine einfache
Notarbestätigung tut’s dann auch und die ist bei einem Kaufpreis von
beispielsweise 250.000 Euro über 500 Euro günstiger als die Gebühren für
das Notaranderkonto.
- Aber selbst, wenn ein Notaranderkonto
unvermeidlich ist, sollte man sich unbedingt gegen die betreffende Gebühr
wehren. Das Anderkonto wird nämlich dann benötigt, wenn auf der zu
erwerbenden Immobilie eine Grundschuld zu Lasten des Verkäufers
eingetragen ist, die mit der Zahlung des Kaufpreises beglichen werden
soll. Die Kontoeinrichtung ist also in der finanziellen Situation des
Verkäufers begründet. Warum sollte dann der Käufer die Gebühren tragen? Mit
einem entsprechenden Passus im Kaufvertrag kann man das leicht regeln.
(Quelle:Jeden Tag reicher)
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