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Mittwoch, den 18. März 2009 um 19:00 Uhr |
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Wie heute verlautet wurde, dürfen Banken den Finanzämtern künftig auch dann Daten Ihrer Kunden weiterleiten, wenn gegen diese kein Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt.Das deutsche Bankgeheimnis wird dadurch weiter aufgeweicht.
Die Finanzämter können demnach bereits Daten von den Banken anfordern, wenn ausreichend Hinweise auf eine fehlerhafte Steuererklärung vorliegt und nicht wie bisher, ein Verdacht auf eineStraftat.
Der BFH meinte, es reiche aus, "...wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist,die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt..."
Es bleibt abzuwarten was das für den normalen Steuerzahler bedeutet, wenn dieser eine falsche Steuererklärung seinem Finanzamt abgibt und wie das Finanzamt das Gesetz auslegt.
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