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Haben Sie schon einmal Kredite verglichen?
Wussten Sie, dass Sie am Ende Ihres Kreditvergleichs aus der Sicht einer Bank weniger kreditwürdig sind als vorher?
Viele Verbraucher erkundigen sich vor dem Abschluss eines Kreditvertrags bei mehreren
Anbietern nach deren Darlehenskonditionen.
Bei den meisten Finanzdienstleistern unterschreiben die Verbraucher im Vorfeld der Beratung –
meist in Unkenntnis über die Folgen –
die sogenannte Schufa-Klausel und erklären damit ihr Einverständnis mit der Übermittlung von
Daten über sie an die Schufa.
Das Problem
Die Bank übermittelt die Information über eine Kreditanfrage durch Angabe des Merkmals „Anfrage Kredit“ an die Schufa.
Die Kreditanfrage bleibt für die nächsten zehn Tage für andere Vertragspartner der Schufa sichtbar.
Somit kann eine andere Bank – falls Sie dort innerhalb von zehn Tagen ein weiteres
Auskunftsersuchen stellen – von Ihrem Kreditantrag
bei der Konkurrenz erfahren. Ihre Bank erfährt also auch, wenn Sie sich auch an
anderer Stelle über Darlehenskonditionen erkundigt haben.
Die Eintragung über die Kreditanfrage wird für ein Jahr in der Schufa-Datenbank gespeichert, und zwar auch
dann, wenn es überhaupt nicht zu einer Kreditvergabe kommt. Im Fall eines Verbrauchers, der sich bei mehreren
Finanzdienstleistern nach Kreditkonditionen erkundigt,
sind dann mehrere solche Auskunftsersuchen in dessen Schufa-Datei gespeichert.
Das eigentliche Problem ist, dass mit jeder neuen
Kreditanfrage der sogenannte Score-Wert sinkt.
Kurz zusammengefasst ist der Score-Wert eine statistische Punktzahl zwischen 0 und 1.000.
Je geringer der Score-Wert, desto höher das
Kreditausfallrisiko und desto geringer die Kreditwürdigkeit.
Mehr Details über das Score-Verfahren finden Sie auf der Homepage der Schufa.
Welche konkrete negative Wirkung mehrere Kreditanfragen innerhalb eines Jahres haben, lässt sich nicht genau beziffern.
Das hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Fakt ist aber, dass Ihre Kreditwürdigkeit mit jeder neuen Kreditanfrage sinkt.
Die Lösung
Aus den genannten Gründen bietet die Schufa ihren Vertragspartnern die Möglichkeit,
eine Kreditauskunft als „Anfrage Kreditkonditionen“
beziehungsweise „Anfrage Immobilienkreditkonditionen“ zu kennzeichnen.
Diese Anfragemerkmale werden zwar ebenfalls für ein Jahr gespeichert.
Sie sind aber für andere Schufa-Partner unsichtbar und haben keinen Einfluss auf den Score-Wert.
Was müssen Sie tun, damit die Schufa im Rahmen des Score-Verfahrens die Unerheblichkeit von
Anfragen über Kreditkonditionen gewährleistet?
Wenn Ihnen eine Bank anlässlich einer Kreditauskunft die Schufa-Klausel zur Unterschrift vorlegt,
sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie einer Schufa-Klausel nur im Rahmen einer Anfrage zu
Kreditkonditionen beziehungsweise einer Anfrage zu Immobilienkreditkonditionen zustimmen.
Keinesfalls sollte das Merkmal „Anfrage Kredit“ an die Schufa übermittelt werden.
Leider wird dieses Anfragemerkmal von vielen Finanzdienstleistern noch nicht unterstützt.
Einige meiner Leser berichteten mir vom Widerstand ihrer Banken und von der Unkenntnis der dortigen Sachbearbeiter.
Ich selbst habe einen Bankmitarbeiter erlebt, der mir voller
Hingabe erklärte, dass es bei der Schufa gar kein Scoring gäbe!
Lassen Sie sich durch solche Behauptungen nicht verunsichern!
Streichen Sie die Schufa-Klausel durch und schreiben groß und deutlich
„Anfrage Kreditkonditionen“ oder „Anfrage Immobilienkreditkonditionen“ darunter!
Wenn Ihre Bank nicht in der Lage ist, Ihren berechtigten Wunsch zu akzeptieren,
dann sollten Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob sie für Sie der richtige Geschäftspartner ist.
Viel Erfolg!
Ihr Mario Wolosz.
Mario Wolosz ist Autor des E-Books "Zurück zur Bonität.
Wie Sie Ihren negativen Schufa Eintrag löschen können".
Auf endlich-ohne-schufa hilft er Betroffenen mit negativem Schufa-Eintrag, ihre negative Schufa
vorzeitig zu löschen.
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